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Körperschaftsteuer | Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise
(1) Der Begriff der „Verpachtung“ in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus. (2) Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Abs. 4, § 8 Abs. 7 KStG i. d. F. des JStG 2009; § 118 Abs. 2, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO).
(1) Unter einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) sind gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG alle Einrichtungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts – mit Ausnahme von Hoheitsbetrieben (§ 4 Abs. 5 KStG) – zu verstehen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätig...BStBl 1974 II S. 391