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Einkommen-/Lohnsteuer | Erste Tätigkeitsstätte eines Rettungsassistenten nach neuem Reisekostenrecht
Die Rettungswache, der ein Rettungsassistent zugeordnet ist, ist dessen erste Tätigkeitsstätte, wenn er dort arbeitstäglich vor dem Einsatz auf dem Rettungsfahrzeug vorbereitende Tätigkeiten vornimmt (z. B. Überprüfung des Rettungsfahrzeugs in Bezug auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Bestückung mit Medikamenten und sonstigem (Verbrauchs-)Material, im Bedarfsfall Reinigung sowie Bestückung des Fahrzeugs mit fehlenden Medikamenten und (Verbrauchs-)Material; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a, Abs. 4, Abs. 4a EStG).
(1) Die mit einem Pkw durchgeführten Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zur „ersten Tätigkeitsstätte“ können nach den Regelungen zur „Entfernungspauschale“ pro Arbeitstag für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsst...