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InvZulG; Informationen über die Investitionszulagenverordnung vom (GBl I S. 621)
Hiermit veröffentlicht das BdF den Wortlaut eines mit dem Sen Fin Berlin abgestimmten Merkblatts über die Investitionszulage im gebiet der derzeitigen DDR einschließlich Berlin (Ost).
Es wird darauf hingewiesen daß der Ministerrat der DDR am mit Zustimmung der Bundesregierung eine Änderung des § 3 der InvZulVO beschlossen hat (vgl. GBl I Nr. 61).
Danach kann eine Investitionszulage von 8 v.H. auch noch für nach dem und vor dem abgeschlossene Investitionen gewährt werden, wenn der Anspruchsberechtigte die Investitionen vor dem begonnen hat. Die Fortgeltung dieser Rechtsänderung ist aufgrund des Artikels 9 Abs. 3 des Einigungsvertrags sichergestellt.
Ministerium der Finanzen
Berlin, im August 1990
Informationen zur Verordnung über die Beantragung und die Gewährung von Investitionszulagen für Anlageinvestitionen
– Investitionszulagenverordnung –
vom (GBl I Seite 621)
I. Allgemeines
Nach der Verordnung erhalten Steuerpflichtige für betriebliche Investitionen in der DDR unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von ihrem Finanzamt eine Investitionszulage. Die Zulage soll dazu beitragen, die Investitionstätigkeit in der DDR anzuregen.
Die Gew...