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Umsatzsteuer | Abgabe der USt-Erklärung kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit weiteren Erläuterungen
Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung wenige Tage vor Eintritt der Festsetzungsverjährung zusammen mit einem Anschreiben, in dem ein Antrag auf Umsatzsteuerfestsetzung unter Zugrundelegung der europarechtlichen Umsatzsteuerregelungen gestellt wird, führt nach dem FG Bremen nicht zur Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO.
Das Finanzamt kann daher die Bearbeitung der Umsatzsteuererklärung unter Hinweis auf die nunmehr eingetretene Verjährung ablehnen. Gegen diese Ablehnung ist wiederum der Einspruch statthaft, und zwar innerhalb eines Jahres, falls die Ablehnung nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen war (§ 356 Abs. 2 AO).
Das [i]Begründung des FG zweifelhaft Urteil ist mit Vorsicht zu genießen. Zwar führt allein die Abgabe einer Steuererklärung, für die eine Erklärungspflicht besteht, nicht zu einer Ablaufhem...