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PiR Nr. 2 vom Seite 55

DRSC-Stellungnahme zum DP/2020/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment

WP Prof. Dr. Daniel T. Fischer

I. Einführung

Das DRSC hat am eine Stellungnahme zum IASB- Discussion Paper 2020/1 – Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment (kurz: DP) veröffentlicht. Das vom IASB im März 2020 verabschiedete DP stellt die derzeit gültigen Regelungen zur Folgebewertung von goodwill sowie ergänzende Angabe- und Ausweisvorschriften ins Zentrum der Betrachtung, welche in den letzten Jahren zunehmender Kritik ausgesetzt waren. Der vom IASB in den Jahren 2013 bis 2014 durchgeführte post-implementation review (PIR) führte zur Konkretisierung des Mängelbefunds (vgl. DP 1.1-5). Hiernach falle Investoren eine Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs durchgeführter Akquisitionen schwer, weil die bisher gebotenen Informationen dies nicht hinreichend zuließen. Einen Schwerpunkt der Betrachtung bildet zudem der sog. impairment only-Ansatz für die Folgebewertung von goodwill. Mit dem häufig bemühten Ausdruck „too little, too late“ wird ein zentraler Kritikpunkt aufgegriffen, wonach die aktuellen Regelungen eine von Adressaten vermutete Wertminderung nicht angemessen, zeitnah und intersubjektiv nachvollziehbar abbilden. Diesem Befund wird ste...

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