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Änderungen beim Lohnsteuerabzug durch das Jahressteuergesetz 2020
Überblick über die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber
Das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Jahressteuergesetz 2020 v. , BGBl 2020 I S. 3096), so dass einige Regelungen noch für das Jahr 2020 in Kraft treten konnten. Die das Lohnsteuerabzugsverfahren betreffenden Änderungen werden in diesem Beitrag dargestellt.
I. Steuerfreie Leistungen
1. Steuerfreiheit der Outplacement-Beratung
Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses sind nun nach § 3 Nr. 19 Satz 2 EStG steuerfrei. Dies gilt bereits rückwirkend zum .
Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden (R 19.7 LStR). Ein solch ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ist anzunehmen, wenn die Maßnahme die Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters im Betrieb erhöhen soll. Ein Indiz hierfür ist die (wenigstens) teilweise Anrechnung auf die Arbeitszeit des Mitarbeiters. Aber auch bei Maßnahmen, die ausschließlich in der Freizeit des Mitarbeiters stattfinden, kann ein ganz überwie...