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BdF

FördG; Erläuterungen
zu Steueranreizen für den Wohnungsbau
in den neuen Bundesländern

I. Allgemeines

Nach dem im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1991 vom in Kraft getretenen Fördergebietsgesetz (BGBl 1991 I S. 1322) sind zur Verbesserung der Bausubstanz in den neuen Bundesländern die folgenden Steueranreize geschaffen worden:

  • Bei Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern im Fördergebiet und bei nachträglichen Herstellungsarbeiten an diesen Wirtschaftsgütern können Sonderabschreibungen und

  • bei nachträglichen Herstellungsarbeiten und Erhaltungsarbeiten an zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden im Fördergebiet ausschließlich des Gebiets des ehemaligen Berlin (West) können Abzugsbeträge

vorgenommen werden.

Fördergebiet sind mit Wirkung vom die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die neuen Steuervergünstigungen gelten für Aufwendungen, die nach dem und vor dem entstanden sind.

II. Sonderabschreibungen bei Gebäuden, die der Einkunftserzielung dienen

  1. Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wohn- und Betriebsgebäuden können innerhalb der ersten 5 Jahre mit insgesamt bis zu 50 v.H. zusätzlich zu den linearen Absetzungen abgeschrieben werden. Gehört das Geb...

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BMF v. 01.07.1991 -

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