§ 2 EigZulG; § 2 Abs. 1 Satz 2 EigZulG;
Förderausschluss von Ferien- und Wochenendwohnungen
Der – an seiner Auffassung festgehalten, dass Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet im Sinne von § 10 BauNVO nach § 10e EStG begünstigt seien, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmige; dies gelte bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig sei.
Zu dieser Rechtsfrage ist zur Eigenheimzulage eine Revision anhängig. Gleichwohl haben die Einkommensteuerreferenten der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Auffassung vertreten, dass das o.a. Urteil, das im BStBl II veröffentlicht wird, allgemein anzuwenden sei. Denn aus dem Grundsatz der Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten entfalte eine – möglicherweise auch rechtswidrige – Baugenehmigung materielle Bindungswirkung sowohl bei der Steuervergünstigung nach § 10e EStG als auch bei der Anwendung des EigZulG. Folglich sei in beiden Rechtsgebieten eine einheitliche Rechtsauffassung zu vertreten.
OFD Koblenz v. - EZ 1110 A
Fundstelle(n):
HAAAA-78107