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20.01.2021 , NWB 4/2021 S. 248

Gesellschaftsrecht | Regierungsentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Mit den Neuregelungen wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und aus diesem Anlass das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens angepasst. Die Kernpunkte sind die von der Rechtsprechung anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR, die in allen Regelungen des BGB konsequent umgesetzt wird, sowie die Möglichkeit einer Eintragung der GbR in ein öffentliches Gesellschaftsregister. Zudem können sich Freiberufler künftig auch als Personenhandelsgesellschaft zusammenschließen, so dass ihre Haftung auch für andere Verbindlichkeiten (z. B. Verbindlichkeiten aus Miet- oder Arbeitsverträgen) als aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübun...

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