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Ertrag- und umsatzsteuerliche Buchungen bei zahlungsgestörten Forderungen
Die Buchung von Forderungen ist auf den ersten Blick einfach; die der Umsatzsteuer, wenn der Vorgang richtig beurteilt wurde, ebenfalls. Deutlich mehr Überlegungen sind aber anzustellen, wenn Forderungen nicht in der üblichen Zeit beglichen werden, sondern zunächst im Wert verlieren, anschließend ausfallen und letztlich vielleicht doch noch ein Restbetrag eingeht. Diesen Lebenszyklus von umsatzsteuerpflichtigen Forderungen nimmt der Beitrag zum Anlass, die notwendigen ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Überlegungen sowie die Buchungen dazu darzustellen. Der Beitrag geht dabei auch ein auf die neuen Erklärungspflichten in der USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung bei bestimmten Entgeltberichtigungen nach § 17 UStG.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Forderungsentstehung
Forderungen entstehen ertragsteuerlich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Schwebende Geschäfte sind nach den GoB nicht zu bilanzieren und damit auch nicht zu buchen.
Die Erfassung eines Erlöses erfordert, dass die Gewinnrealisierung erfolgt ist. Davon ist auszugehen, wenn der zur Leistung Verpflichtete erfüllt hat und bei der daraus resultierenden Forderung deshalb ange...