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Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaft
, WEG Tevesstraße.
Bisher waren nach § 4 Nr. 13 UStG bestimmte Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an ihre Mitglieder steuerbefreit. Diese Steuerbefreiung erklärt der EuGH mit seinem Urteil vom in der Rs. WEG Tevesstraße () für unionsrechtswidrig. Die Umsatzsteuerbelastung wird in Zukunft zu einer Schlechterstellung von Wohnungseigentümern im Vergleich zu Mietern und Gebäudeeigentümern führen.
I. Leitsatz
Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer.
II. Sachverhalt
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Tevesstraße, die aus einer GmbH, einer Behörde sowie einer Gemeinde besteht, betreibt auf dem Grundstück, das den Eigentümern gehört, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, ein Blockheizkraftwerk. Den erzeugten Strom liefert die WEG Tevesstraße an ein Energieversorgungsunternehmen, die erzeugte Wärme dagegen an die Eigentümer, die Mitglieder der Gemeinschaft sind.
Das FA verweigerte den Vorsteuerabzug für den auf die Wärmeerzeugung entfallenden Anteil aus den Kosten für die Anschaffung und den Betrieb des Blockheizkraftwerks und begründete dies dam...