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OFD Saarbrücken - EZ 1010 - 3 - St 221
EigZulG Kinderzulage bei „Erwerb” von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft
Bezug:
In den Fällen, in denen Ehegatten jeweils selbständig einen Genossenschaftsanteil erwerben, hat -nach der Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder- jeder Ehegatte den Anspruch auf die volle Kinderzulage im Sinne des § 9 Abs. 5 S. 1 EigZulG.