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Gesetzgeber plant Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2019
Der Gesetzgeber plant, die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 vom auf den zu verschieben. Dies betrifft steuerlich vertretene Steuerpflichtige, die also z.B. einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt haben. Außerdem soll der Beginn des Verzinsungszeitraums für 2019 vom auf den verschoben werden.
Hintergrund: An sich müssen Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellen lassen, ihre Steuererklärung 2019 bis zum abgeben. Kommt es für 2019 zu einer Nachzahlung oder Erstattung, wird der Nachzahlungs- bzw. Erstattungsbetrag ab dem verzinst.
Gesetzentwurf: Die Koal...