Kostenübernahme für Familienurlaub
als verdeckte Gewinnausschüttung - Keine Pauschalierung gemäß §
37b EStG
Leitsatz
1. Die Übernahme
der Kosten des Familienurlaubs eines Mehrheitsgesellschafters, auch für
überobligatorische Leistungen, stellt jedenfalls dann, wenn die
Übernahme der Kosten nicht auf einer im Voraus getroffenen Vereinbarung
beruht, sondern für ein zurückliegendes Geschäftsjahr erfolgt, eine
verdeckte Gewinnausschüttung dar.
2. Eine Besteuerung der Kosten
für die Übernahme des Familienurlaubs gemäß § 37b EStG mit dem Pauschsteuersatz
von 30 Prozent kommt nicht in Betracht, da es sich bei der Kostenübernahme
nicht um eine betrieblich veranlasste Zuwendung, sondern um eine
durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung
handelt.
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 6 Nr. 26 DStRE 2021 S. 927 Nr. 15 GmbH-StB 2021 S. 132 Nr. 4 GmbH-StB 2022 S. 7 Nr. 1 GmbHR 2021 S. 564 Nr. 10 LAAAH-69458
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 13.10.2020 - 1 K 1065/19
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