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WoPG Zahlungsmäßige Abwicklung der von den Bausparkassen wegen prämienschädlicher Verfügung einbehaltenen Wohnungsbauprämien für Sparjahre vor 1996
Bezug:
Da innerhalb der Einlassungsfrist meines Schreibens vom keine Einwände gegen die vorgeschlagene zweigleisige Vorgehensweise erhoben wurden, bittet das BMF die Obersten Finanzbehörden der Länder die Finanzbehörden davon zu unterrichten, auch für noch nicht ausgezahlte bzw. gutgeschriebene Prämien der Sparjahre vor 1996, die die Bausparkassen wegen einer prämienschädlichen Verfügung über den Bausparvertrag einbehalten haben, die Absetzung in der Wohnungsbau-Prämienanmeldung zu dulden. Dies gilt aber nur, sofern die nach § 1 WoPDV 1992 für diese Sparjahre weiter erforderliche Anzeige über die schädliche Verfügung von den Bausparkassen vorschriftsgemäß abgegeben und darin darauf hingewiesen wird, daß die Prämie schon durch Absetzung in der Wohnungsbauprämien-Anmeldung an die Finanzverwaltung zurückgeflossen ist.