Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewährung von Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz 1996 und 1999 an ausländische Körperschaften
Bezug: BStBl 1992 I S. 236
Nach § 1 Abs. 1 InvZulG 1996 sind Steuerpflichtige im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes nur anspruchsberechtigt, soweit sie nicht nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind. Ausländische Körperschaften, die inländische Betriebsstätten unterhalten, sind hingegen nach Nr. 1 des (BStBl 1992 I S. 236) auch dann anspruchsberechtigt, wenn die Betriebsstätten nicht als Betriebsstätten im Sinne eines Doppelbesteuerungsabkommens gelten und die Körperschaften deshalb nicht der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen. Die Anspruchsberechtigung setzt in diesen Fällen jedoch voraus, daß die ausländischen Körperschaften inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen.
Nach dem zur Forschungs- und Entwicklungszulage nach § 4 InvZulG 1986 ergangenen BStBl 1998 II S. 355) sind dagegen ausländische Körperschaften nicht anspruchsberechtigt, wenn ihre inländischen Betriebsstätten nicht als Betriebsstätten im Sinne eines Doppelbesteuerungsabkommens gelten und die Körperschaften deshalb nicht der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des für das Investitionszulage...