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IWB Nr. 2 vom Seite 41

Betriebsstättenbesteuerung ausländischer Unternehmen in Deutschland

Prof. Dr. Manfred Klein

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 46Problemfelder der Betriebsstättenbesteuerung liegen im „ob“ der Betriebsstättenbegründung ebenso wie im „wie“ der Aufteilung des Gewinns auf zwei oder mehr Staaten, sei es des Einzelunternehmens, der Personengesellschaft oder der Kapitalgesellschaft in den der inländischen Besteuerung unterliegenden Betriebsstättengewinn und den im Inland steuerfreien, der ausländischen Besteuerung unterliegenden, Stammhausgewinn. Dies wird dadurch komplex, dass mit der Einführung des § 1 Abs. 5 AStG zahlreiche Fiktionsvorschriften zu beachten sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. (Beschränkte) Steuerpflicht in Deutschland

[i]Begründung einer Betriebsstätte im InlandEine im Vergleich zur unbeschränkten Steuerpflicht reduzierte Anknüpfung für die Besteuerung in Deutschland begründet eine beschränkte Steuerpflicht. In diesem Fall werden bestimmte Einkünfte der Gesamtgesellschaft nach Deutschland migriert. Das ausländische Steuersubjekt steht „mit einem Bein“ in Deutschland. Anknüpfungspunkt für eine beschränkte Steuerpflicht ist die Begründung einer Betriebsstätte i. S. von § 12 AO oder eines inländischen Vertreters i. S. von § 13 AO.

Das Vorliegen einer Betriebsstätte muss nach nationalem Recht wie nach Doppelbesteuerun...

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