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Kurzarbeit: Verlängerung bis Ende 2021 beschlossen
Die Bundesregierung hat beschlossen, die verbesserte Kurzarbeit bis Ende 2021 zu verlängern. Gegenüber dem regulären Kurzarbeitergeld gibt es verschiedene Erleichterungen und Vorteile sowie mehr Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte.
Beispielsweise wird die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70/77 % ab dem vierten Monat und 80/87 % ab dem siebten Monat bis für alle Beschäftigten verlängert, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum entstanden ist. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden ebenfalls bis Ende Dezember 2021 verlängert. Das Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung bleibt also weiter anrechnungsfrei. Nicht zuletzt wird der Anreiz, die Zeiten des Arbeitsausfalls fü...