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Corona: Hilfeleistungen des Staates sind steuerpflichtig
Sämtliche vom Staat gezahlte Unterstützungsleistungen, z. B. Soforthilfen oder Überbrückungsgeld, stellen steuerpflichtige Einkünfte dar. Betroffene sollten die Leistungen also unbedingt in ihrer Steuererklärung angeben. Denn alle zahlenden Stellen wurden angehalten, Subventionszahlungen an die Finanzbehörden zu melden. Das sieht die Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung des Bundesrats v. , BR-Drucks. 518/20, vor. Die Zahlungsempfänger werden von den leistenden Behörden darüber unterrichtet, dass die Zahlungen an die Finanzbehörden gemeldet werden. Damit ist eine lückenlose Kontrolle der Zahlungsempfänger möglich.
Wirtschaftshilfe November/Dezember 2020 (Novemberhilfe und Dezemberhilfe als Verlängerung) – Checkliste mit Berechnung, NWB ZAAAH-64780; Jahresend-Check: 60 Prüfpunkte für die...