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NWB BB 2/2021 S. 37

Inkasso: Reform beschlossen

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Inkassogebühren vor allem bei Schuldnern kleinerer Beträge zu senken. Betroffen sind natürlich auch Inkassounternehmen oder Anwälte.

Sie müssen Schuldner künftig u. a. schon beim ersten Kontakt darüber in Kenntnis setzen, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es konkret geht und welche Kosten bei Verzug entstehen. Bei Forderungen bis 50 € dürfen die Gebühren zudem nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Und es sollen auch Schuldner entlastet werden, die einer Forderung schnell nachkommen. Hier soll nur noch ein maximaler Gebührensatz von 0,5 statt wie bisher im Schnitt 1,1 geltend gemacht werden dürfen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Inkassogebühren damit um rund 20 % sinken werden.

Auch Verbraucher, die Opfer eines Id...

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