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Abschlussprüfung bei Berücksichtigung der Anforderungen nach dem ESEF
Abschlussprüfer von bestimmten kapitalmarktorientierten Unternehmen müssen prüfen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe der geprüften Rechnungslegung den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB entspricht. Zur Durchführung und Berichterstattung über eine solche sog. ESEF-Prüfung (europäisches einheitliches elektronisches Berichtsformat) hat das IDW kürzlich den IDW EPS 410 „Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB“ veröffentlicht. Ergänzend hat das IDW nun auf seiner Homepage einen Podcast zur Verfügung gestellt, in dem der EPS 410 kurz vorgestellt wird.
Die Meldung des IDW vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/1yvne.