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IDW EPS 870 zur Prüfung des Vergütungsberichts verabschiedet
Kürzlich hat das IDW einen IDW EPS 870 „Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG“ erarbeitet und verabschiedet. Darin werden die Anforderungen des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Prüfung des mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in das Aktiengesetz aufgenommenen Vergütungsberichts börsennotierter Gesellschaften behandelt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die im Vergütungsbericht verlangten Angaben gemacht wurden. Dazu ist der Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und die darin enthaltenen Angaben mit den gesetzlich geforderten Angaben zu vergleichen. Über diese Prüfung ist ein gesonderter Vermerk zu verfassen. IDW EPS 870 enthält dazu ein Formulierungsbeispiel. Der HFA des IDW hat empfohlen, den St...