Corona | Überbrückungshilfe III erneut angepasst (BMF)
Die Zugangsvoraussetzungen und das Fördervolumen für die Überbrückungshilfe III werden angepasst. Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen wie der Einzelhandel und die Reisebranche werden eingeführt. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird ebenfalls angepasst.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen u.a.:
Zugang zur Überbrückungshilfe III:
Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 %
Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. €
Fördervolumen und Abschlagshöhe:
Bis zu 1,5 Mio. € Überbrückungshilfe pro Monat
Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 €
Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020
Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen:
Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 % als Fixkosten angesetzt werden
Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen
Hilfen für Soloselbstständige verbessert:
Neustarthilfe auf einmalig 50 % des Referenzumsatzes verdoppelt
Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 € erhöht
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
PAAAH-69072