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Track 26 | Umsatzsteuer: Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen kann als Nebenleistung steuerfrei sein
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist die Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nicht nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG umsatzsteuerpflichtig, wenn Einrichtungsgegenstände mitverpachtet werden, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der jeweiligen Immobilie zwingend erforderlich sind und diese erst betriebs- und benutzungsfähig machen. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren.
Auch der nächste schwebende Prozess zur Umsatzsteuer ist für die Praxis relevant. Es geht um die Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken – nach § 4 Nr. 12 UStG.
In Satz 2 der Vorschrift findet sich eine Regelung zu Betriebsvorrichtungen. Dort heißt es: Nicht befreit sind die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.
Das klingt doch eindeutig. Nach einem unternehmerfreundlichen Urteil des Niedersächsischen FG kann aber bei der Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen dennoch insgesamt die Steuerbefreiung zu gewähren sein. Und zwar dann, wenn die Mitverpachtung der Betriebsvorrichtungen eine Nebenleistung da...