Bilanzierung von nur vom Emittenten kündigbaren Anleihen ohne feste Laufzeit „hybride Wertpapiere”) mit dem Kurswert als dem
niedrigeren Teilwert
Leitsatz
Ein Kursrückgang von Anleihen ohne feste Laufzeit, die nur vom Emittenten, nicht aber vom Anleger gekündigt werden können,
führt regelmäßig zu einer dauerhaften Wertminderung der Anleihen, es sei denn, eine Kündigung durch den Emittenten ist absehbar.
Diese Wertpapiere sind daher bei Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen mit dem Kurswert als dem niedrigeren Teilwert zu bewerten
und zu bilanzieren (Abgrenzung zur BFH-Rechtsprechung, wonach für festverzinsliche Wertpapiere mit fester Laufzeit, die bei
Laufzeitende zum Nominalbetrag rückzahlbar sind, regelmäßig allein wegen des gefallenen Kurses keine dauernde Wertminderung
vorliegt, es sei denn, es besteht zusätzlich beim Emittenten ein Insolvenzrisiko; vgl und
).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2021 S. 944 Nr. 16 BBK-Kurznachricht Nr. 10/2021 S. 460 DStR 2021 S. 6 Nr. 23 DStRE 2021 S. 711 Nr. 12 EStB 2021 S. 174 Nr. 4 KÖSDI 2021 S. 22134 Nr. 3 TAAAH-68787
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.10.2020 - 10 K 10021/17
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