Zur steuerlichen Behandlung
von Zuwendungen einer teilweise körperschaftsteuerbefreiten Körperschaft
an ihre gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden oder verdeckte
Einlagen
Leitsatz
1. Zuwendungen
eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins, der Gesellschafter einer gemeinnützigen
GmbH ist, können steuerlich als Spenden berücksichtigt werden, wenn
nach Würdigung der Gesamtumstände die Förderung der Satzungszwecke
das Hauptmotiv ist und die finanzielle Stärkung der gGmbH nur ein
günstiger Nebeneffekt ist.
2. Die Prüfung, ob die Zuwendung
aus Gründen des Gesellschaftsverhältnisses erfolgt ist (verdeckte
Einlage), bedarf wegen der Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts
unter Umständen einer Modifikation.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 7 Nr. 4 DStRE 2021 S. 482 Nr. 8 DStZ 2021 S. 212 Nr. 6 ErbStB 2021 S. 269 Nr. 9 GmbH-StB 2021 S. 138 Nr. 4 KÖSDI 2021 S. 22177 Nr. 4 AAAAH-68776
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 07.10.2020 - 1 K 1264/19
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