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StuB 2/2021 S. 79

Erleichterung für Offenlegung 2019

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag am endet, vor dem kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten. Hintergrund ist die andauernde COVID-19-Pandemie.

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