Fin Min Sachsen-Anhalt - 41 - S 0338 - 9

§ 165 AO Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO);
Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO);
Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung

Fin Min Sachsen-Anhalt mit Erlass vom

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschlüssen vom – 2 BvR 284/99 und 2 BvR 574/99 – zwei wegen der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen erhobene Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Weitere Verfassungsbeschwerden in dieser Angelegenheit sind hier nicht bekannt.

Es besteht daher kein Anlass mehr, Einspruchsverfahren, in denen die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Kapitaleinkünfte geltend gemacht wird, ruhen zu lassen.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.

Fin Min Sachsen-Anhalt v. - 41 - S 0338 - 9

Fundstelle(n):
XAAAA-77990