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Reform der Kraftfahrzeugsteuer: Anreize für eine klimafreundlichere Mobilität
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 172Der Gesetzgeber erkennt angesichts der individuellen Mobilität als unverzichtbaren Teil des täglichen Lebens und den Forderungen zum Klimaschutz in Deutschland auch im Rahmen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Handlungsbedarf. Ziel ist die Vereinbarkeit von Klimaschutz und bezahlbarer sowie sozial gerechter Mobilität. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. (BGBl 2020 I S. 2184) soll hierzu mit verschiedenen Elementen beitragen und das Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung v. unterstützen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Ausbau der Steuerbefreiung Ausbau der Vergünstigung für Elektrofahrzeuge: Sein Vorhaben verankert der Gesetzgeber rechtlich − nach der bewährten Methode von Geben und Nehmen − im Kraftfahrzeugsteuerrecht durch Ausbau der Vergünstigung in Form eines deutlichen Ausbaus der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge durch eine umfassende Änderung des § 3d KraftStG. Der zeitliche Rahmen, in dem das Halten erstmals zugelassener Elektrofahrzeuge sachlich gefördert wird, verlängert sich; bei der Dauer der Förderung wurde ein allgemeines Ende – statt der individuellen Förderdauer – normiert.
[i]Gestaffelte Werte pro Gramm CO 2-Emission Progressive Staffelung bei der kohlendioxid-orientierten Besteuerung: In der Vorsch...