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§§ 241 – 248 AO Anwendungserlaß zur AO (AEAO)
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlaß zur Abgabenordnung vom (BStBl 1987 I S. 664), der zuletzt mit (BStBl 1995 I S. 666) geändert worden ist, wie folgt geändert:
Nummer 2 zu §§ 241 bis 248 wird wie folgt gefaßt:
”
Die für die Bundesfinanzverwaltung bekanntgegebenen Bestimmungen über Formen der Sicherheitsleistung in Verbrauchsteuer- und Zollverfahren – SilDA – (Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung – VSF – Nachrichten N 0496 Nr. 29) sind – soweit sie Formen der Sicherheitsleistung in Verbrauchsteuerverfahren betreffen – für den Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern entsprechend anzuwenden.
”