Gesetzgebung | Gesetz zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den VZ 2019 (Bundestag)
Wie bereits berichtet, plant die
		Regierungskoalition, die Steuererklärungsfrist für den VZ 2019 für
		Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt
		werden, bis zum  zu verlängern (s. hierzu unsere 
		Online-Nachricht v.
		  8.1.2021). Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes 
		(BT-Drucks. 19/25795,
		  Stand: 12.1.2021) wird am
		 in
		erster Lesung im Bundestag behandelt.
Neben der Verlängerung der Steuererklärungsfrist bis Ende August 2021 ist geplant, die - regulär fünfzehnmonatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Absatz 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 ebenfalls um sechs Monate zu verlängern.
Das Gesetz soll nun zügig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag am wird das Vorhaben zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss des Bundestages überwiesen.
Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Hechtner in der .
Quelle: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019, BT-Drucks. 19/25795 (il)
Fundstelle(n):
  MAAAH-68477