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Überblick über die ertragsteuerlichen Änderungen durch das JStG 2020
Die wichtigsten Neuregelungen für Unternehmen in EStG sowie EStDV, KStG und GewStG
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) am verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am zu. Es beinhaltet Änderungen und Ergänzungen im EStG, KStG, GewStG, UStG, InvStG, der AO sowie weiterer Gesetze. Der Beitrag fasst die wichtigsten kompakt zusammen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Folgende Änderungen seien bespielhaft hervorgehoben:
Verlängerung der Möglichkeit von steuerfreien Corona-Beihilfen bis , wobei der Gesamtbetrag unverändert bleibt.
Kostenübernahme von Outplacement-Beratung ist steuerfrei möglich.
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind auch 2021 steuerfrei.
Pauschale für Home-Office von 5 € für jeden Kalendertag und 600 € insgesamt für 2020 und 2021 als Betriebsausgabe, wenn die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde.
Umfangreiche Änderungen beim Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG.
Weitere Änderungen bei den Einnahmen nach § 8 EStG, z. B. Anhebung der Freigrenze für Sachbezüge auf 50 €, Konzernklausel bei Wohnraumüberlassung und Zusätzlichkeitskriterium.
Absenkung der Grenze für den Werbungskostenabzug bei verbilligter Vermietung auf 50 % der ortsübliche...