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Zuordnungsentscheidung für die erste Tätigkeitsstätte
Folgt das BMF der BFH-Rechtsprechung?
Die mögliche Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers, wo sich die erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers befindet, bildet die Basis für diverse steuerliche Beurteilungen: Fahrtkostenersatz bei Dienstreisen, Zuschüsse für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte, Fahrten zur weiteren Tätigkeitsstätte, die dann aber nicht als solche gilt, usw. Im Sinne der Rechtssicherheit wäre es bei diesen Massenvorgängen uneingeschränkt zu begrüßen, hätte sich das BMF in seinem neuesten Schreiben vom der Auffassung des BFH in vollem Umfang angeschlossen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird in diesem Beitrag untersucht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Gesetzliche Regelung
Die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale abgegolten. Da gesetzlich bestimmt nur eine erste Tätigkeitsstätte vorhanden sein kann, sind grundsätzlich alle anderen Fahrten ohne Beschränkung voll abzugsfähig. Die Definition, wo sich die erste Tätigkeitsstätte befindet, entscheidet damit auch über die Höhe des Werbungskostenabzugs.
Die erste Tätigkeitsstätte ist dabei die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebe...