Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Rechnungsberichtigung im Insolvenzverfahren führt zur Rückzahlungspflicht
Bei der Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises gem. § 14c Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 17 Abs. 1 UStG besteht die Verpflichtung, die Umsatzsteuer an den Rechnungsempfänger zurückzuzahlen. Dies gilt auch dann, wenn über das Vermögen des Rechnungsausstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Ohne Rückzahlung des Umsatzsteuer-Mehrbetrags an den Rechnungsempfänger ist das Finanzamt nicht verpflichtet, die Umsatzsteuer an den Insolvenzverwalter auszuzahlen.
Im [i]Insolvenzverwalter hielt die Berichtigung der Rechnungen für ausreichend Streitfall erbrachte die N-GmbH Bauleistungen an die D-GmbH in den Jahren 2004 und 2005 und stellte der D-GmbH Umsatzsteuer i. H. von ca. 213.000 € in Rechnung. Richtigerweise hätte aber das Reverse-Charge-Verfahren des § 13b Abs. 5 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 UStG angewendet werden müssen. Nachdem das Finanzamt dies beanstandet hatte, zahlte di...