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SV-Pflicht | In der Luftrettung tätiger Notarzt
Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann ein als „freier Mitarbeiter“ in der regionalen Luftrettung tätiger Notarzt abhängig beschäftigt sein.
Im Hinblick auf die Gewichtung der für und gegen eine abhängige Beschäftigung sprechenden Gesichtspunkte sind die Besonderheiten der ärztlichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Einzelne Gesichtspunkte, die sonst eine Tätigkeit als abhängig oder selbständig kennzeichnen, können in Bezug auf die ärztliche Tätigkeit von vorneherein nicht als ausschlaggebende Abgrenzungskriterien herangezogen werden. Und so führt nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg unter Abwägung aller Merkmale das Gesamtbild der Tätigkeit des [i]Kastenbauer, NWB 26/2019 S. 1910Notarztes zum Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der fraglichen ...