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FG Baden-Württemberg 07.08.2020 13 K 378/19

Steuerrecht | Zur teilentgeltlichen Betriebsübertragung zum Buchwert und späterer Entnahme

Eine teilentgeltliche Betriebsübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist insgesamt als unentgeltlich zu behandeln, wenn das Entgelt niedriger ist als das Kapitalkonto des Betriebs. Es gilt die sog. Einheitstheorie, so dass eine Aufteilung des Erwerbs in einen unentgeltlichen und in einen entgeltlichen Erwerb nicht stattfindet. Bei einem unentgeltlichen Erwerb sind die Buchwerte vom Erwerber nach § 6 Abs. 3 EStG fortzuführen, so dass die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden.

Ist [i]Buchwertansatz für Übertragung aus dem Gesamthands- in das Sonderbetriebsvermögen der (unentgeltliche) Erwerber eine Personengesellschaft, kann anschließend ein mit dem Buchwert angesetztes Wirtschaftsgut nun zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG übertragen werden. Der Gesellschafter muss dann aber die dreijährige Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG beachten...

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