Online-Nachricht - Dienstag, 12.01.2021

Corona | Auszahlungen für außerordentliche Wirtschaftshilfe für November seit möglich (BMWi)

Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November („Novemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Novemberhilfe durch die Länder ab dem starten und umgesetzt werden. Darauf macht das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aufmerksam.

Hierzu führt das BMWi u.a. weiter aus:

Die Antragsstellung für die Novemberhilfe läuft seit dem ; seit dem fließen bereits Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen. Die Abschlagszahlungen werden stark in Anspruch genommen. Bislang wurden über 1,3 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe geleistet. Hinzu kommen weitere rund 643 Millionen Euro Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe, die seit Anfang Januar fließen.

Die Einrichtung des Systems der Abschlagszahlungen wurde in einem besonderen Kraftakt von Bund und Ländern in kürzester Zeit umgesetzt und über die Bundeskasse vollzogen. Die regulären Auszahlungen für die Novemberhilfe erfolgen über die zuständigen Stellen der Länder. Diese finden Sie hier.

Die Novemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den November-Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu können, wurden zunächst seit Ende November Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der Abschlagszahlungen betrug zunächst maximal 10.000 Euro und wurde in der Zwischenzeit auf maximal 50.000 Euro erhöht.

Die Antragsstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe im Monat Dezember, die sich an die Novemberhilfe anschließt, ist seit dem (Direktanträge für Soloselbstständige) und (Anträge über prüfende Dritte) möglich. Auch hier werden – seit dem – zunächst Abschlagszahlungen gewährt.

Hinweis:

Weitere Informationen zur Novemberhilfe (u.a. FAQ zu Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe sowie zu Fragen des Beihilfenrechts) hat das BMWi auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. 12.1.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-68396