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Finanzministerium
Baden-Württemberg - S
3700 / 15 BStBl 2001 I
985
§ 165 AO Vorläufige
Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
(§ 165
Abs. 1 AO);
Verfassungsmäßigkeit des
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren II R 61/99, in dem der Bundesfinanzhof auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes aufgeworfen hat, sind ab sofort Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.
Die im
IV A 4 – S 0338 – 13/95 |
IV A 5 – S 0622 – 23/95 |
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.