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Steuerrecht | Zum Auskunftsersuchen an einen Kfz-Gebrauchtwagenhändler
Ein Auskunftsersuchen an einen Vertragspartner des Steuerpflichtigen setzt nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AO voraus, dass die Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Um diese Prognose der fehlenden Erfolgsaussicht durchführen zu können, muss das Finanzamt den Ermittlungszweck und das potenzielle Ermittlungsergebnis darlegen.
Im [i]Kfz-Verkäufer waren nicht die letzten Halter Urteilsfall hatte das Finanzamt während einer Außenprüfung bei einem Kfz-Gebrauchtwagenhändler festgestellt, dass die Verkäufer der eingekauften Kfz nicht als Kfz-Halter eingetragen waren. Das Finanzamt schrieb daher die eingetragenen Kfz-Halter an, um zu ermitteln, ob sie ihre Kfz an die vom Kfz-Händler genannten Verkäufer verkauft hatten. Der Kläger war zuvor nicht um Auskunft gebeten worden. Der Kläger beantragte di...