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OFD Frankfurt am Main - S 0120 A - 7 - St II 43

§§ 1b, 17 AO
Betr.: Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZuStVOFÄ)

In der Anlage ist die ZustVOFÄ vom (GVBl. I S. 541), geändert durch die Verordnung zur Änderung der ZustVOFÄ vom (GVBl. I S. 477) und die Zweite Verordnung zur Änderung der ZustVOFÄ vom (GVBl. I S. 7), enthalten.

Die Änderungen durch die Zweite Verordnung zur Änderung der ZustVOFÄ sind durch Randstriche kenntlich gemacht Sie sind am in Kraft getreten.

Die bisherige Karte 1 nebst Anlage ist auszusondern.

Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZustVOFÄ)

Vom (GVBl. I S. 541)

Geändert durch die Verordnung zur Änderung der ZustVOFÄ vom (GVBl. I S. 477) und die Zweite Verordnung zur Änderung der ZustVOFÄ vom (GVBl. I S. 7)


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Inhaltsübersicht

§ 1
Zuständigkeit der Finanzämter
§ 2
Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Finanzämter
§ 3
Zentrale Aufgaben
§ 4
Besteuerung von Körperschaften, Vereinen und Versicherungsunternehmen, Zerlegung der Körperschaftsteuer
§ 5
Besteuerungsverfahren bei Organschaftsverhältnissen
§ 6
Lohnsteuerliche Aufgaben als Betriebsstättenfinanzamt
§ 7
Einheitsbewertung des Grundbesitzes
§ 8
Grunderwerbsteuer
§ 9
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
§ 10
Kraftfahrzeugsteuer
§ 11
Kapitalverkehrsteuern, Wechselsteuer
§ 12
Ver...

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OFD Frankfurt/M. v. 15.03.1999 - S 0120 A - 7 - St II 43

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