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Die neue Grundrente ab 1.1.2021
Voraussetzungen und Berechnung des Grundrentenzuschlags
Seit dem haben viele Menschen in Deutschland Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rente, die sog. Grundrente. Die Grundrente ist eine Zulage auf die Rentenansprüche von Geringverdienern und wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Sie soll Geringverdiener im Alter besserstellen und dafür sorgen, dass ihnen mehr zusteht als nur die Grundsicherung.
Rund 26 Millionen Menschen beziehen in Deutschland eine gesetzliche Rente. Aktuell geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass von der Grundrente etwa 1,3 Millionen Rentner (also jeder Zwanzigste) profitieren wird. Der Zuschlag wird sich voraussichtlich im Schnitt auf rund 75 € monatlich belaufen. Es wird - aufgrund der Vielzahl der zu prüfenden Fälle - voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2021 dauern, bis die ersten Grundrentenbescheide verschickt werden. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden somit nachgezahlt.
Das „Gesetz zur Einführung der Grundrente v. (BGBl. 2020 I S. 1879) für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)“ sieht die E...