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FG Sachsen 14.10.2020 2 K 323/20, NWB 1/2021 S. 12

Einkommensteuer | Kosten für Hausnotrufsystem absetzbar

Die Kosten eines Hausnotrufsystems sind nach dem Urteil des Sächsischen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

Anmerkung:

Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, ist die steuerliche Anerkennung der Kosten für ein Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung durch die Rechtsprechung des BFH geklärt (, BStBl 2016 II S. 272). Das Sächsische FG hat nunmehr klargestellt, [i]Kanzler, NWB 26/2020 S. 1921dass auch bei allein lebenden Senioren die Kosten eines externen Hausnotrufsystems steuerlich berücksichtigt werden können (Az. beim BFH: VI B 94/20).

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