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Steuerrecht | Abschreibung auf unbesicherte Darlehensforderung im Konzern wird nicht anerkannt
Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Darlehens- und Zinsforderungen, die grenzüberschreitend im Konzern gewährt werden, steuerlich nicht anerkannt werden. Der Aufwand aus der Teilwertabschreibung wird jedenfalls über § 1 AStG hinzugerechnet.
Im [i]Darlehen an türkische Tochter-Kapitalgesellschaft Streitfall ging es um eine KG, an der nur zwei GmbH beteiligt waren, die ihrer Tochter-Kapitalgesellschaft in der Türkei ein unbesichertes Darlehen gewährt und dieses sowie die Zinsforderung 2011 abgeschrieben hatten.
Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist das Streitjahr – dies war nämlich 2011: Im Gegensatz zu den bisherigen Urteilen des BFH in diesem Bereich war daher § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG, der seit VZ 2008 gilt, zeitlich anwendbar, hier allerdings in Verbindung mit § 8b Abs. 6 Satz 1 KStG, da die Klägerin eine ...