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BMF 30.11.2020 III C 2 - S 7419/19/10001 :001, IWB 1/2021 S. 4

BMF | Direkte Berufung auf unionsrechtliche Vorschriften bei Reiseleistungen

Durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurde § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG geändert. Danach umfasst die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG seit dem Inkrafttreten zum unter den weiteren Voraussetzungen auch Reiseleistungen, die für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. Für vor diesem Datum erbrachte derartige [i]Direkte Berufung auf die Richtlinie für Zeiträume vor Änderung des § 25 UStG im Jahr 2019Reiseleistungen ist es nach den Ausführungen des BMF möglich, sich unmittelbar auf die unionsrechtlichen Vorschriften der Art. 306 ff. MwStSystRL zu berufen und die Vorschrift des § 25 UStG auch bereits für frühere Zeiträume auf Leistungen zwischen Unternehmern anzuwenden. Das BMF äußert sich in dieser Hinsicht auch zu Eingangsleistungen, die ein inländischer Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unterneh...

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