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Steuerfreie Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm des Arbeitgebers
Ermöglicht der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen verbilligten Zugang zu Fitness-Studios, führt dies zwar grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Dieser Sachbezug kann aber steuerfrei sein, wenn er unter der monatlichen Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 € liegt. Dies setzt jedoch voraus, dass der Sachbezug monatlich gewährt wird, indem der Arbeitgeber fortlaufend die Nutzungsmöglichkeit sicherstellt.
Hintergrund: Zum Arbeitslohn gehört nicht nur das Gehalt, sondern auch ein Sachbezug. Der Gesetzgeber gewährt bei Sachbezügen eine monatliche Freigrenze in Höhe von 44 €. Der Sachbezug bleibt also steuerfrei, wenn diese Grenze nicht überschritten wird. Wird die Grenze aber auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug in diesem Mon...