Online-Nachricht - Montag, 04.01.2021

Corona | Dezemberhilfe: Antrag freigeschaltet (BMWi)

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sog. November- und Dezemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 % ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.

Das BMWi führt aus:

  • Die Dezemberhilfe kann ab sofort auf der Seite für Überbrückungshilfe beantragt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

  • Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum gestellt werden.

  • Für weitere Einzelheiten des Antragsverfahrens für die November- und Dezemberhilfe wurden am neue Informationen zur Verfügung gestellt, siehe FAQ zur November- und Dezemberhilfe .

Hinweis:

Der Antrag auf Überbrückungshilfe III ist derzeit noch nicht online. Eine Antragstellung soll im laufe des Januar 2021 möglich sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zur Überbrückungshilfe.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (RD)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-67802