Online-Nachricht - Montag, 04.01.2021

Corona | Corona-Hilfen für den zweiten Lockdown (hib)

Bisher sind 85.343 Anträge für die Überbrückungshilfe II ("Novemberhilfe") gestellt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT Drucks. 19/24628) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT Drucks. 19/24628) hervor. Wie viele Unternehmen, Arbeitnehmer und sonstige Einrichtungen vom zweiten Lockdown betroffen sind, ist nicht bekannt. Im Gastgewerbe gibt es rund 248.000 Unternehmen mit 1,8 Millionen Beschäftigten, schreibt die Bundesregierung. Als weiteres Instrument wird die Überbrückungshilfe III angeboten, die Unternehmen mit Umsatzeinbußen in Höhe von mindestens 40 % fördern.

Die Bundesregierung führt weiter aus:

Für beide Überbrückungshilfen seien im Haushalt 2021 Ausgaben von bis zu 39,5 Mrd. € geplant. Die Dezemberhilfe ist in dieser Summe noch nicht berücksichtigt worden. Für die KfW-Schnellkredite sind 17.872 Anträge eingegangen, von denen den Angaben zufolge bisher 17.342 Anträge genehmigt wurden. Das genehmigte Gesamtvolumen betrage rund 5,3 Mrd. €. Zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft während des Lockdowns verweist die Bundesregierung auf die Monatsberichte des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Derzeit gebe es aber keine Daten für den Monat November.

Bis zum sind 79 Anträge in der ersten Säule des Maßnahmenpakets zur Finanzierung von Start-ups und Mittelständlern gestellt worden, das Gesamtvolumen lag bei 1,17 Mrd. €. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT Drucks. 19/24443) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT Drucks. 19/23970) hervor. Bisher seien 31 Anträge mit einem Volumen von 756,4 Mio. € genehmigt worden, was die Finanzierungsrunden von 351 Start-ups sichern soll. Bei der Mittelvergabe gebe es ausreichend Prüf- und Reportingregeln, zudem werde das Geld nur in Tranchen ausgezahlt, sodass eine missbräuchliche Mittelverwendung erschwert werde. In einer weiteren Kleinen Anfrage (BT Drucks. 19/24114) beschäftigt sich die AfD-Fraktion mit der zweiten Säule der Corona-Start-up-Hilfen. In der Antwort der Bundesregierung (BT Drucks. 19/24442) dazu heißt es, dass die Umsetzung der Säule 2 im Verantwortungsbereich der Länder und deren Förderinstituten liege und der Bund keine weitere Unterstützung leiste. Erkenntnisse über eine ineffiziente Mittelvergabe durch die Länder gebe es nicht.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1 (JT)

Fundstelle(n):
PAAAH-67799