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GK Nr. 1 vom Seite 23

Neufassung der Dual-Use-Verordnung

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Ein sehr sensibler Aspekt im Außenhandel ist die Ausfuhr von Dual-Use-Produkten. Darunter versteht man Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können. Das sind insbesondere Produkte aus den Bereichen Elektronik, Telekommunikation und IT-Technik, aber auch Werkstoffe, Chemikalien oder Software. Nicht das Produkt ist dabei das Problem, sondern seine Verwendung, also der Zweck, zu dem es der Kunde kaufen möchte.

Dual-Use-Produkte sind im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009, (kurz: EU-Dual-Use-Verordnung), sowie im Teil I der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung beschrieben. Die EU-Dual-Use-Verordnung gilt EU-weit, während die Ausfuhrliste zusätzlich Produkte enthält, deren Ausfuhr aus deutscher Sicht problematisch ist. In beiden Fällen bedarf die Ausfuhr aus der EU einer Ausfuhrgenehmigung.

Der Rat der EU unter deutschem Vorsitz und das Europäische Parlament haben sich in ihrer Verhandlungsrunde am auf eine neue Verordnung für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern geeinigt. Sie wird die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aus dem Jahr 2009 ersetzen.

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Kernelemente der Einigung sind neue, striktere Kontrollvorschriften für ...