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Ein alter Bekannter ist wieder da: die degressive Abschreibung!
Um die Wirtschaft schneller aus der Corona-Talsohle zu führen, hat die Bundesregierung am ein „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“ beschlossen. Darin wird die degressive Abschreibung für Anschaffungen in 2020 und 2021 wieder eingeführt. Zweck der Maßnahme ist es, steuerliche Anreize zu setzen, damit Unternehmen wieder in den Kauf neuer Güter investieren und so die Produktion ankurbeln. Wie die degressive Abschreibung funktioniert, wird in dem folgenden Artikel dargestellt.
Grundlagen
Viele Wirtschaftsgüter verlieren durch die Benutzung, aber auch durch Witterungseinflüsse oder den technischen Fortschritt an Wert. Sie können nur für begrenzte Zeit benutzt werden; diese Zeit nennt man ihre Nutzungsdauer. Die Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes auf die Nutzungsdauer ist die Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung.
Begriffe: Abschreibung oder AfA?
Im Handelsrecht, also im HGB, wird der Begriff „Abschreibung“ verwendet.
Im Steuerrecht, also im Einkommensteuergesetz wird von „Absetzung für Abnutzung“ gesprochen, abgekürzt AfA.
Gemeint ist dasselbe: Die Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes auf die Nutzungsdauer.
Wie die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer ve...