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BMF - IV A 4 - S 0341 - 6/00 III
§ 170 AO Erstattung „verjährter” Erstattungsansprüche;
Billigkeitsregelung
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in der Sitzung AO IV/2000 (TOP 13) ist die im Bezugserlass getroffene Billigkeitsregelung für andere Abzugssteuern (z.B. § 50a EStG) entsprechend anzuwenden.